Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • Allgemeine Verkaufs, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen; Stand Dezember 2017

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

1) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

3) Unsere Verkaufsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB.

§ 2 Angebot – Angebotsunterlagen

1) Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von 2 Wochen annehmen.

2) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

3) Der Lieferer behält sich bei Sonderanfertigungen Über- bzw. Unterlieferungen um jeweils 10% der Menge vor, mindestens jedoch bei Kleinmengen von bis zu 4 Stück = 1 Stück, von 5-11 Stück = 2 Stück vor. Sonderwerkzeuge werden vom Lieferer nicht zurückgenommen, es sei denn, die Ware ist mangelbehaftet.

§ 3 Preise – Zahlungsbedingungen

1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“, ausschließlich Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

2) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend der Folgen eines Zahlungsverzuges. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 4 Lieferzeit

1) Die Lieferzeitangaben des Lieferers erfolgen nach bestem Ermessen, aber ohne jede Verbindlichkeit.

2) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.

§ 5 Gefahrenübergang – Verpackungskosten

1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart.

2) Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken, die anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

§ 6 Mängelhaftung

1) Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach §377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Voraussetzung für sämtliche Gewährleistungsansprüche ist die ordnungsgemäße Behandlung, Pflege und bestimmungsgemäße Nutzung der gelieferten Ware. Jegliche Gewährleistung ist grundsätzlich ausgeschlossen, insbesondere wenn die von dem Mangel betroffenen Maschinen oder Teile verändert, nicht spezifikationsgerecht eingebaut oder repariert wurden. Bei unsachgemäßen, insbesondere nicht der jeweiligen technischen Spezifikation entsprechendem Gebrauch, Eingriffen an den Maschinen und bei normalen Verschleiß wird kein Ersatz geleistet.

2) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Kunde nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache berechtigt.

3) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

4) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.

5) Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen.

§ 7 Eigentumsvorbehaltssicherung

1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzufordern.

2) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß §771 ZPO erheben können.

§ 8 Gerichtsstand – Erfüllungsort

1) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Hamai Präzisionswerkzeuge und Kunden gilt ausschließlich das maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz, wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Wenn Lieferungen und Leistungen außerhalb des Staatsgebietes der Bundesrepublik Deutschland von uns zu erbringen sind, so findet ebenfalls deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.